Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 15. März 2023
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich der OQVA Management GmbH an der Malixerstrasse 62 in 7000 Chur, (nachfolgend OQVA). OQVA unterstützt Gründer*innen und Unternehmer*innen beim Aufbau und der Führung ihres Unternehmens. Dabei steht OQVA ihren Kund*innen beratend, aber auch operativ in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern zur Seite. Weiter erbringt das Unternehmen spezialisierte Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Kommunikation und digitale Transformation.
Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von OQVA oder deren Partnerunternehmen angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder entsprechende Produkte bezieht oder benutzt (Lizenz).
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
OQVA behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.
OQVA behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
OQVA steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.
5. Pflichten von OQVA
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt OQVA ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses offeriert und vom Kunden akzeptiert wurden.
5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6. Lizenz
6.1. Nutzung
OQVA gewährt dem Kunden das Recht, die Dokumentationen, Inhalte aller Art, Lizenzen und Werke im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht-exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Kunden beschränkt. Detaillierte Nutzungsrechte an Artefakten aller Art, werden bei Vertragsabschluss geklärt und vereinbart.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Ausübung der Nutzungsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch OQVA erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Masse vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an OQVA.
Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.
7.2. Mitwirkungspflichten
Des Weiteren ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat OQVA jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. OQVA geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt OQVA nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
8. Rücktritt
8.1. Dienstleistungen
Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
8.2. Produkte
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Upgrade / Add-on
Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Paket ist jederzeit möglich. Das Downgrade wird jedoch ausgeschlossen. Hat der Kunde ein grösseres Paket gewählt und bezieht nicht alle Dienstleistungen hat er kein Anspruch auf eine Rückvergütung.
Zum Paket dazu gewählte Add-on’s können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgewählt werden. Wurde die Leistung eines Add-on’s erbracht, wird es voll verrechnet, jede Rückvergütung von nicht genutzten Add-on‘s wird im Einzelnen geprüft.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei OQVA. Bis dahin darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen, insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
11. Gewährleistung & Haftung
OQVA haftet für die Erbringung der gebuchten und bezahlten Dienstleistungen. Für deren Erfolg wird keine Haftung übernommen. OQVA unternimmt alles was möglich und im besprochenen Kostenrahmen ist, um auf ein bestimmtes Ergebnis hinzuarbeiten, lehnt aber jegliche Haftung ab, wenn Entscheidungen oder Handlungen seitens des Kunden zu Verzögerungen oder Schäden führen oder den erfolgreichen Abschluss eines Projekts verunmöglichen.
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden OQVA umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen und Partner wird vollumfänglich ausgeschlossen.
12. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen OQVA zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde von OQVA explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit OQVA Inhalte, Texte oder bildliches Material an dem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13. Datenschutz
OQVA darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch OQVA vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass OQVA auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf OQVA die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
14. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von OQVA jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website oqva.swiss in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
15. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen und Partner, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
18. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch OQVA, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Pandemien oder Epidemien, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann OQVA vom Vertrag zurücktreten. OQVA hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Gerichtsstand ist Chur GR.